Beitragsordnung

  1. Folgende Jahresbeiträge für den Erwachsenenbereich werden erhoben: 
    a)    Beitrag für aktive Mitglieder                                                                        EUR 264,00
    b)    Beitrag für passive Mitglieder                                                                     EUR   90,00
     
  2.  Folgende Jahresbeiträge für den Jugendbereich werden erhoben:
    a)    Beitrag für aktive Jugendliche                                                                    EUR 180,00
    b)    Beitrag für passive Jugendliche                                                                  EUR   60,00
     Zu 1a) und 2a) sind zusätzlich weitere Gebühren zu zahlen:
    An- und Abmeldegebühr in Höhe von 30,00 EUR – einmalig fällig mit der ersten Eintrittsrechnung.
     
  3. Beitragsfreiheit erlangen alle Vorstandsmitglieder gemäß § 12 (1) der gültigen Satzung des SSC
    Teutonia 1899 e.V. mit Stand 03/2023 sowie alle Ehrenmitglieder. Mitglieder, die ein offizielles Amt
    ausüben, können durch den Vorstand von der Beitragspflicht (bis auf Widerruf) freigestellt
    werden.

  4. Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen, spätestens bis zum 28.02. eines jeden Jahres.
    Mit einer gültig unterschriebenen SEPA-Einzugsermächtigung erfolgt der Einzug zum 01.03. eines
    jeden Jahres. Bei Zahlungsverzug entstehen Mahnkosten in Höhe von mindestens 5,00 EUR.

  5. Mit der Genehmigung durch die gesetzlichen Vertreter/Erziehungsberechtigten, übernehmen diese
    mit ihrer Unterschrift auf der Beitrittserklärung die Haftung für die Beitragspflichten des
    minderjährigen Mitglieds.

  6. Mitglieder über 18 Jahre, die noch die Schule besuchen, eine Lehre machen oder im Studium sind
    und außerdem ein Netto-Einkommen unter 800,00 EUR monatlich haben, können beim Vorstand
    einen schriftlichen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen. Die Ermäßigung gilt nur für das
    beantragte Beitragsjahr. OHNE Antrag muss selbstverständlich der volle Beitrag gezahlt werden!

  7. Nachweise für berechtigte Beitragsermäßigung (z.B. Studienbescheinigung,
    Ausbildungsvertrag) muss regelmäßig erbracht werden (Bringschuld); sonst ist voller
    Beitrag zu entrichten.

  8. Soziale Härtefälle können vom geschäftsführenden Vorstand, auf Antrag mit Nachweis, gesondert
    entschieden werden. Dies gilt nicht für Härtefälle, die den Beitrag im Rahmen des Bildungspakets,
    bis Vollendung des 18. Lebensjahres beim Job-Center oder beim Amt beantragen können.

  9. Jedes Mitglied ist verpflichtet, eine Änderung seiner Anschrift sofort mitzuteilen. Muss der Verein die
    Anschrift ermitteln, so wird eine Gebühr von 15,00 EUR erhoben.

  10. Erfolgt nach einem Lastschrift-Einzugsverfahren durch den Verein eine Rücklastschrift, berechnen
    wir eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR Zusätzlich verliert die Einzugsermächtigung ihre Gültigkeit
    und wird storniert. Der Beitrag ist somit umgehend zu überweisen.

  11. Der jährliche Rechnungsversandt (Jahresrechnung) erfolgt digital per E-Mail oder per Postversandt
    (kostenfrei). Kommt es zu weiteren Zahlungsaufforderungen per Post (Zahlungserinnerungen und
    Mahnungen sowie Mahnbescheide) berechnen wir zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von
    mindestens 2,00 EUR je Brief