Beitragsordnung

                                                                                

1.     Folgende Jahresbeiträge für den Erwachsenenbereich werden erhoben: 

a)    Beitrag für aktive Mitglieder                                                                        EUR 264,00

b)    Beitrag für passive Mitglieder                                                                     EUR   90,00

 

 

2.     Folgende Jahresbeiträge für den Jugendbereich werden erhoben:

 

a)    Beitrag für aktive Jugendliche                                                                    EUR 180,00

b)    Beitrag für passive Jugendliche                                                                  EUR   60,00

 

Zu 1. und 2. sind zusätzlich weitere Gebühren zu zahlen:

An- und Abmeldegebühr einmalig in Höhe von 30,00 EUR – fällig mit der ersten Rechnung.

 

 

Die Beitragsanpassung tritt rückwirkend ab dem 01.01.2024 in Kraft.

 

 

3.     Beitragsfreiheit erlangen alle Vorstandsmitglieder gemäß § 12 (1) der gültigen Satzung des SSC Teutonia 1899 e.V. mit Stand 03/2023 sowie alle Ehrenmitglieder. Mitglieder die ein offizielles Amt ausüben, können durch den Vorstand von der Beitragspflicht (bis auf Widerruf) freigestellt werden.

 

4.     Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen, spätestens bis zum 28. Februar eines jeden Jahres.

 

5.     Mit der Genehmigung durch die gesetzlichen Vertreter/Erziehungsberechtigten, übernehmen diese mit ihrer Unterschrift auf der Beitrittserklärung die Haftung für die Beitragspflichten des minderjährigen Mitglieds.

 

6.     Mitglieder über 18 Jahre, die noch die Schule besuchen, eine Lehre machen oder im Studium sind und außerdem ein Netto-Einkommen unter 800,00 EUR monatlich haben, können bei uns einen schriftlichen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen. Die Ermäßigung gilt nur für das beantragte Beitragsjahr. OHNE Antrag muss selbstverständlich der volle Beitrag gezahlt werden !

 

7.     Nachweise für berechtigte Beitragsermäßigung (z.B. Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag) muss regelmäßig erbracht werden (Bringschuld); sonst ist voller Beitrag zu entrichten.

 

8.     Soziale Härtefälle können vom geschäftsführenden Vorstand, auf Antrag mit Nachweis, gesondert entschieden werden. Dies gilt nicht für Härtefälle, die den Beitrag im Rahmen des Bildungspakets bis Vollendung des 18. Lebensjahres beim Job Center oder beim Amt beantragen können.

 

9.     Jedes Mitglied ist verpflichtet, eine Änderung seiner Anschrift sofort mitzuteilen. Muss der Verein die Anschrift ermitteln, so wird eine Gebühr von 15,00 EUR erhoben.

 

10.  Erfolgt nach einem Lastschrift-Einzugsverfahren durch den Verein eine Rücklastschrift, berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR Zusätzlich verliert die Einzugsermächtigung ihre Gültigkeit und wird storniert. Der Beitrag ist somit umgehend zu überweisen.

 

 Stand 01/2024